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Petition
Stand 22.07.2024
Petition beim deutschen Bundestags am 27. Juni 2022 eingereicht.
Abgelehnt
, der Bundestag folgt damit der Empfehlung des Petitionsausschuss, 28. September 2023
Wird als schriftliche Petition behandelt und vom Petitionsausschuss beraten werden
Nicht öffentlich freigeschaltet da in den Verweisen externe Links stehen
Online eingereicht am 27. Juni 2022
Titel
Außenjalousie o.Ä. durch Mietende grundsätzlich erlauben
Forderung
Erlauben Sie Mietenden im Bereich der Fenster und Türen von Mietwohnungen das Anbringen von Außen-Jalousie, -Rollo, -Rollladen, -Fliegengitter, -Pollenfilter und sonstiger Einsätze die zum Schutz der Lebensqualität dienen z.B. auch Klima- und Filtergerät, entgegengesetzt zur aktuellen Rechtsprechung §§ 554, 555f BGB, ausdrücklich vollkommen unabhängig vom Vermieter (1), sofern dadurch die Bausubstanz nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.
1) AG Zeitz, Urteil vom 16.09.1997 - Az. 4 C 297/97
Begründung
Finanzielles oder ästhetisches Interesse der Vermietenden an der Fassade ist dem Schutz der Gesundheit Mietender unterzuordnen. Sie können nicht verpflichtet sein Vermietenden, gesundheitliche Bedürfnisse offen zu legen, um einen Bedarf zu begründen.
Zur Montage von Außenjalousie ist Bohren oder Klemmen (2) erforderlich. Sie sind stabiler und effektiver als Innenlösungen, indem die Wärme draußen bliebt.
Die BZgA spricht von ,,Verschatten der Fenster" und meint mit ,,Fensterläden" von Außen (3).
Link nicht mehr verfügbar
Abluftschläuche mobiler Klimageräte werden in offene Fenster gehängt, trotz Abdichtungsfolie ist das weniger effektiv, umständlich und das Gerät braucht Platz.
Einige Vermietende sind unerreichbar (4,5,6,7), u.a. aufgrund versäumter Sanierungen (8,9,10,11) sind Lösungen nötig (12). Dadurch sind Mietende unverhältnismäßig mehr gefordert, um eine Lösung zu erwirken, die ihnen vom Grundsatz her zusteht.
Der Klimawandel verstärkt ungesunde Hitze (13,14), verändert Rhythmus und Dimension natürlicher Prozesse mit negativer Konsequenz für die Gesundheit (15, 16). Immer mehr Menschen haben Allergien (17, 18). Neophyten tragen Allergien und Erreger ein (19).
Mietende müssen sich selbst helfen dürfen, individuell in dem Maß in dem sie es selbst für nötig erachten,
es Region und Lage (20)
Link nicht mehr verfügbar
und die Dynamik der Gesundheit erfordert.
20)
rki.de/DE/Content/Kommissionen/UmweltKommission/Stellungnahme
Link nicht mehr verfügbar
Diskussion
Die aktuelle Sendung von Anne Will (vom 26.06.2022)(21) hat wieder ein treffendes Beispiel aufgeführt. Eine Wohnung noch mit Holzrahmenfenster und einfacher Verglasung. Ist diese Petition erfolgreich, so könnte das Fenster durch die Mietenden selbst abgedichtet oder getauscht werden. Kosten könnten soziale Träger übernehmen. Das wäre nicht nur der Gesundheit im Winter zuträglich, sondern entspricht den Klimazielen der Bundesregierung und der aktuellen Sparoffensive des Wirtschaftsministeriums. Einen zusätzlichen Nutzen in diesem Sinne bieten Außenjalousie, die mittels Solarzellen auf den Lamellen Strom gewinnen und damit den Mietenden als sogenannte Balkon-Solaranlage dienen können (22).