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Petition

Stand 22.07.2024

Petition beim deutschen Bundestags am 27. Juni 2022 eingereicht.

Titel

Außenjalousie o.Ä. durch Mietende grundsätzlich erlauben

Forderung

Erlauben Sie Mietenden im Bereich der Fenster und Türen von Mietwohnungen das Anbringen von Außen-Jalousie, -Rollo, -Rollladen, -Fliegengitter, -Pollenfilter und sonstiger Einsätze die zum Schutz der Lebensqualität dienen z.B. auch Klima- und Filtergerät, entgegengesetzt zur aktuellen Rechtsprechung §§ 554, 555f BGB, ausdrücklich vollkommen unabhängig vom Vermieter (1), sofern dadurch die Bausubstanz nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Begründung

Finanzielles oder ästhetisches Interesse der Vermietenden an der Fassade ist dem Schutz der Gesundheit Mietender unterzuordnen. Sie können nicht verpflichtet sein Vermietenden, gesundheitliche Bedürfnisse offen zu legen, um einen Bedarf zu begründen.

Zur Montage von Außenjalousie ist Bohren oder Klemmen (2) erforderlich. Sie sind stabiler und effektiver als Innenlösungen, indem die Wärme draußen bliebt. Die BZgA spricht von ,,Verschatten der Fenster" und meint mit ,,Fensterläden" von Außen (3). Link nicht mehr verfügbar Abluftschläuche mobiler Klimageräte werden in offene Fenster gehängt, trotz Abdichtungsfolie ist das weniger effektiv, umständlich und das Gerät braucht Platz.

Einige Vermietende sind unerreichbar (4,5,6,7), u.a. aufgrund versäumter Sanierungen (8,9,10,11) sind Lösungen nötig (12). Dadurch sind Mietende unverhältnismäßig mehr gefordert, um eine Lösung zu erwirken, die ihnen vom Grundsatz her zusteht.

Der Klimawandel verstärkt ungesunde Hitze (13,14), verändert Rhythmus und Dimension natürlicher Prozesse mit negativer Konsequenz für die Gesundheit (15, 16). Immer mehr Menschen haben Allergien (17, 18). Neophyten tragen Allergien und Erreger ein (19).

Mietende müssen sich selbst helfen dürfen, individuell in dem Maß in dem sie es selbst für nötig erachten, es Region und Lage (20) Link nicht mehr verfügbar und die Dynamik der Gesundheit erfordert.

Diskussion

Die aktuelle Sendung von Anne Will (vom 26.06.2022)(21) hat wieder ein treffendes Beispiel aufgeführt. Eine Wohnung noch mit Holzrahmenfenster und einfacher Verglasung. Ist diese Petition erfolgreich, so könnte das Fenster durch die Mietenden selbst abgedichtet oder getauscht werden. Kosten könnten soziale Träger übernehmen. Das wäre nicht nur der Gesundheit im Winter zuträglich, sondern entspricht den Klimazielen der Bundesregierung und der aktuellen Sparoffensive des Wirtschaftsministeriums. Einen zusätzlichen Nutzen in diesem Sinne bieten Außenjalousie, die mittels Solarzellen auf den Lamellen Strom gewinnen und damit den Mietenden als sogenannte Balkon-Solaranlage dienen können (22).

Kommentare

Mitunter sind sogar sehr einfache Mittel zur Selbsthilfe von einer Genehmigung des Vermieters abhängig. Es gibt IR-Schutzfolien oder Sonnenschutz-Folien. Diese werden von Außen auf die Fensterscheibe geklebt. Es kann eine Beeinträchtigung der Bausubstanz entstehen, da die Dichtung Unterumständen nicht vollständig entfernbar ist, ohne die ursprüngliche Dichtung des Fensters zu beeinträchtigen. Das Filtern bedeutet weiter, dass Licht zurückgespiegelt wird, die Fenster können also Passanten oder Nachbarn blenden. Auch beeinflusst dies die Ästhetik des Gebäudes was im Denkmalschutz grundsätzlich zum Verbot führt. Den Schaden für den Vermieter betrachte ich als hinnehmbar, der Nutzen für den Mieter ist, günstig und mit wenig Aufwand oder Schaden, aber deutlich. Eine einfache Lösung die sogar Außenrollläden ein Stück weit erübrigt. Dennoch ist der Vermieter nach aktueller Rechtslage um Erlaubnis zu bitten und kann die Maßnahme sogar untersagen.

16.06.2023 - Petent

Hitzeschutz ist lt. dem Bauverein Leer eG (23) im wesentlichen Aufgabe des Mieters. Die Tipps konzentrieren sich auf „viel Trinken“, Lüften und ja auch das Verdunkeln der Fenster. In keiner Weise aber zeigt der Bauverein auf, wie er als Eigentümer Mietende dabei unterstützen könnte. Z.B. in dem er grundsätzlich Außenrollo anbringt, oder auf Anfrage wohlwollend prüft. Es werden keine Lösungen aufgeführt die der Bauverein generell akzeptiert, er lässt die Mietenden im unklaren über die Möglichkeiten. „Tropischen Nächten“ kann mit Lüften nicht entgegen gewirkt werden. Aktives Kühlen lässt der Bauverein gleich außen vor und schlägt lieber ein Fußbad vor – also nichts gegen Fußbäder, nur hat ein Bauverein nicht ganz andere Schwerpunkte?

Kurz: Mietenden sind auf sich selbst gestellt, sollten sie es denn dann nicht auch wirklich sein in dem Vermieter im Sinne der Petition nicht einmal mehr gefragt werden müssten?

03.07.2023 - Petent

Ein weiterer Nachteil des Hitzeschutz von Innen ist, je nach dem wie gut die Sonnenstrahlen zwischen der Fensterscheibe und dem Schutz eingefangen werden, dass sie das Fenster mehr oder weniger stark aufheizen. Die Scheibe lässt diese Wärme nur teilweise wieder nach draußen, so dass sich die Hitze in dem Glas staut und dieses beschädigen kann.

16.01.2024 - Petent

Wieder kann Panorama 3 (24) zeigen wie machtlos Mieter gegenüber Vermietern sind, wenn Letztere schlicht nicht erreichbar sind. Auch wenn der Vermieter in diesem Fall offenbar kriminelle Absichten hegt, ist das eigentlichen Problem ein anderes. Die Mieter können trotz der offensichtlichen Ungerechtigkeit über Monate nichts weiter machen als zu warten und notgedrungen ertragen was ihnen auferlegt wurde. Selbst wenn die Mieter die Zahlungen einstellen und Rechtsmittel einlegen, bleiben die eigentliche Probleme, wie der gesammelte Müll oder die defekte Heizungsanlage. Im aufgeführten Fall geht es, um ein Unternehmen, um keine handvoll von Verantwortlichen, die das Schicksal von tausenden Menschen mindestens für Monate beherrschen.

Die Petition verlangt: „stellen Sie das Recht der Menschen auf Gesundheit, höher als die Kapitalinteressen Einzelner“.

11.04.2024 - Petent

Der Hitzeschutzplan der Bundesregierung wird seit 2023 erarbeitet. Die Ziele sind klar, die Reduzierung gesundheitlicher Schäden durch Hitze an der Bevölkerung. Der aktuelle Maßnahmen Katalog spricht den Gesundheitssektor und Kommunen an und führt unter anderem prophylaktische Mittel auf, um die Hitze-Entwicklung in Gebäuden im voraus zu vermeiden.

Auf Grundlage der WHO-Ratschläge zum Hitzeschutz hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bereits 2017 kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Reduzierung von Hitze in Innenräumen, einem der acht Schwerpunkte, empfohlen (25).

Das erste kurzfristige Mittel ist hier die behelfsmäßige Verschattung der Fenster. Mittelfristig sollten demnach Möglichkeiten zur Verschattung geschaffen werden, dabei geht es durchweg um Maßnahmen die Gebäude von Außen vor Hitze schützen. Von Rollläden bis hinzu Bepflanzung und der Isolation des Dachs.

Diese Maßnahmen greift der Hitzeschutzplan unter https://hitzeservce.de (26) nun explizit auf, auch hier liegt der Fokus ganz klar und in erster Linie bei äußeren Maßnahmen, die das aufheizen der Innenräume verhindern können.


Damit folgt die Petition inhaltlich also direkt diesen Empfehlungen findet aber von Seiten des Petitionsausschusses keine hinreichende Beachtung, weil der Wert des Eigentum höher wiegen würde als die Gesundheit?

25.05.2024 - Petent