Petition - LBF (Liegendbeförderungsfahrzeug)
Stand 07.12.2024
Petition um Sonderrechte für die Liegendbeförderung zur erwirken.
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2023/_08/_31/Petition_156969.html
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Die Petition wurde abgelehnt, seit 17.10.2024
Hier die offizielle Begründung im PDF FormatDer Grund ist, es gäbe schon alles was es bräuchte. Denn Krankentransportfahrzeuge die blaues Blinklicht nutzen dürften, also installiert haben, die dürften, nach aktuellem Stand zusätzlich eh schon auch ein gelbes Blinklicht benutzen. Der Petitionsausschuss hat sich einfach eine eigene Petition ausgedacht und dann gesagt: „nö das haben wir schon alles richtig gemacht“.
- Die Petition wird nach erfolgreicher Prüfung, im Ausschuss behandelt werden, seit 16.11.2023
- Mit 32 Mitzeichnungen Übergang in die Prüfung seit 17.10.2023
- Mitzeichnungsfrist bis zum 17.10.2023
- öffentlich freigeschaltet seit 09.19.2023
- Eingereicht am 31.08.2023.
Titel
Straßenverkehrs-Ordnung - Erweiterung der Sonderrechte des gelben Blinklichts (§ 35, 38 StVO)
(vom Petitionsausschuss festgelegt)Forderung
(max. 500 Zeichen)erweitern Sie die Sonderrechte des gelben Blinklichts §35 (5a-9) / §38 (3) StVO auf die Krankenbeförderung, um
- vor außerordentlichem Fahrverhalten zu warnen, z.B. unerlaubtes / unerwartetes Stehen, (langsames) Fahren usw.
- über eine Gefährdung der Insassen zu warnen z.B. da nicht angeschnallt
- auf Sonderrechte in z.B. Sperr/- Katastrophenzone hinzuweisen
Patient und medizinisches Personal nutzen die Sonderrechte nach eigenem ermessen. Tragbare Warnleuchten nach §53a (1) StVO können unterstützen
Begründung
(max. 3000 Zeichen)Das gelbe Blinklicht ist, im Gengensatz zum Blauen §38 (1-3) StVO , nur für Sonderrechte gedacht durch die eine potentiellen Gefährdung im Straßenverkehr besteht. Im Krankentransport erachte ich entsprechende Sonderrechte zunehmend als notwendig.
Die Gesundheitsinfrastruktur hat sich hin zum Ambulanten gewandelt. Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) z.B. fördert ausdrücklich die ambulante Versorgung und die ASV (Ambulante spezialfachärztliche Versorgung) §116b SGB V setzt gezielt auf diese, insbesondere auch bei komplexen Krankheitsbildern. Das betrifft zunehmend schwer Erkrankte, zumal Pflegeheime Verträge kündigen [1] und Hospize eine hohe Nachfrage verzeichnen [2]. In der Folge müssen mehr Menschen befördert werden. Und es müssen längere Strecken, wegen Krankenhausschließungen [3] oder Überlastungen zu Spitzenzeiten, zurückgelegt werden.
Die zunehmend ambulante Betreuung hat zur Folge, dass Erkrankte auch, von Evakuierungen wegen einer Entschärfung oder von den zunehmenden Unwetter-Katastrophen bedroht sind. Zwar wird grundsätzlich der Krankentransport angeboten, doch für Schwerkranke ist dieser selbst eine außergewöhnliche zusätzlich Belastung.
Gerade auch für die 500.000 ME/CFS Erkrankten in Deutschland (Stand 2021) [4], von denen rund 25% Haus oder Bett gebunden sind [5]. Die Belastungsintoleranz und ausgeprägte Reizintoleranz [6], macht eine wesentlich sorgsamere Beförderung erforderlich.
Es braucht eine Alternative zum bisherigen Krankentransport, die sich ganz nach den Patienten richtet, um diese best möglich zu schonen. Andere Verkehrsteilnehmer müssen auf diese Form Rücksicht nehmen und zur Sicherheit vor außergewöhnlichem Verhalten im Straßenverkehr gewarnt werden.
Als BOS-Funk Kennwort für diese äußerst sensible Form der Krankenbeförderung schlage ich „Nandu“ mit der Kennung LBF (Liegendbeförderungsfahrzeug) vor. Funk ist zur Abstimmung mit anderen Rettungskräften z.B. bei Katastropheneinsatz oder Sperrung aufgrund eines Unfalls gedacht. Nandus sind Laufvögel die lange Strecken bewältigen und besonders gut schwimmen können. Damit lehnt es sich am BOS-Funk Kennwort „Pelikan“ der DLRG an.
- [1] ZDF - Panorama vom 04.08.2023 „Insolvenzwelle: Wenn das Pflegeheim schließt“
- [2] DLF - Tag für Tag vom 12.04.2021 „Hospize unter Corona-Bedingungen stark gefragt“
- [3] TAZ - vom 21.12.2021 „Neun Kliniken geschlossen" Autor David Muschenlich
- [4] KBV - Stellungnahme vom 14.04.2023 „Stellungnahme der KBV zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Dt. Bundestages am 19 . April 2023“
- [5] MDPI - Medicina vom 19.05.2021 „EUROMENE - Expert Consensus on the Diagnosis, Service Provision, and Care of People with ME in Europe“, DOI 10.3390/medicina57050510
- [6] Springer - Pädiatrie 34 - 26–33 (2022) „Chronische Erschöpfung bedeutet nicht, einfach nur müde zu sein“, DOI 10.1007/s15014-022-4043-z